Teilnahmevoraussetzungen
- Die seiteneinsteigende Lehrkraft ist bereits an einer Schule im Land Brandenburg in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt oder es liegt eine Anstellung mit dem Ziel der Entfristung vor.
- Die seiteneinsteigende Lehrkraft verfügt über einen nicht lehramtsbezogenen Masterabschluss oder einen ihm gleichgestellten Abschluss (Magister, Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen). Ein Bachelorabschluss oder ein an einer Fachhochschule erworbener Diplomabschluss, der den Besuch eines Diplomstudienganges mit einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren erfordert, ist nicht ausreichend.
- Die Studienleistungen aus dem abgeschlossenen nicht lehramtsbezogenen Hochschulstudium müssen in Inhalt und Umfang
- in mindestens einem Fach zu drei Vierteln und
- in einem weiteren Fach zur Hälfte
den gemäß der Lehramtsstudienverordnung für das jeweilige Lehramt vorgesehenen Anforderungen entsprechen.
- Sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist, muss die seiteneinsteigende Lehrkraft über Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Niveau C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens verfügen.
Selbstanalyse
Ob insbesondere die dritte Voraussetzung erfüllt ist, können seiteneinsteigende Lehrkräfte in einer Selbstanalyse ihrer Studienleistungen prüfen.
1. Für die Inhalte
Die Inhalte Ihres absolvierten Studiums müssen den fachwissenschaftlichen Anforderungen eines lehramtsbezogenen Studiums für zwei Fächer entsprechen (im ersten Fach in der Regel zu drei Vierteln, im zweiten Fach in der Regel zur Hälfte). Dies lässt sich
- anhand der Fachprofile der Lehrerbildung, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlicht werden, oder auch
- anhand der Modulbeschreibungen der Universität Potsdam zu den zu absolvierenden Studienleistungen für das jeweilige Lehramtsstudienfach und Lehramt (insbesondere für das Lehramt für die Primarstufe)
nachvollziehen.
Folgende Anlagen können für die Selbstanalyse genutzt werden:
Hinweis:
Bei der Bewerbung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst sind diese Anlagen einzureichen.
Anlage 3 Angaben zum Hoch- oder Fachhochschulabschluss
Anlage 3.1 Zuordnung zum beantragten 1. Fach
Anlage 3.2 Zuordnung zum beantragten 2. Fach
Anlage 3.3 Zuordnung Promotion
Fachprofile der Lehrerbildung (KMK-Beschluss)
2. Für den Umfang
Für den Umfang der inhaltlich relevanten Studien- und Prüfungsleistungen Ihres Studiums gelten folgende Richtwerte, die nicht unterschritten werden sollten, bei einer Bewerbung für das:
Lehramt für die Primarstufe
- im ersten Fach ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) und
- im zweiten Fach ca. 20 Leistungspunkte (14 Semesterwochenstunden).
Lehramt für die Sekundarstufen I und II mit der Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I
- im ersten Fach ca. 54 Leistungspunkte (36 Semesterwochenstunden) und
- im zweiten Fach ca. 36 Leistungspunkte (24 Semesterwochenstunden).
Lehramt für die Sekundarstufen I und II mit der Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II
- im ersten Fach ca. 61 Leistungspunkte (41 Semesterwochenstunden) und
- im zweiten Fach ca. 41 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden).
Lehramt für Förderpädagogik
- für das allgemeinbildende Fach,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 54 Leistungspunkte (36 Semesterwochenstunden)
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 36 Leistungspunkte (24 Semesterwochenstunden).
- für den Studienbereich Förderpädagogik, inkl. der allgemeinen Förder- und Inklusionspädagogik und zwei sonderpädagogischer Fachrichtungen,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 90 Leistungspunkte (60 Semesterwochenstunden), wovon ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 60 Leistungspunkte (40 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 60 Leistungspunkte (40 Semesterwochenstunden), wovon ca. 20 Leistungspunkte (13 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 40 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen.
Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer)
- für das berufliche Fach,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 61 Leistungspunkte (41 Semesterwochenstunden)
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 41 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden)
- für ein weiteres allgemeinbildendes Fach,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 61 Leistungspunkte (41 Semesterwochenstunden)
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 41 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden).
- für den Studienbereich Förderpädagogik, inkl. der allgemeinen Förder- und Inklusionspädagogik und zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 68 Leistungspunkte (45 Semesterwochenstunden), wovon ca. 23 Leistungspunkte (15 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden), wovon ca. 15 Leistungspunkte (10 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen.
Wer alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann sich für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst schriftlich und nur nach entsprechender Ausschreibung auf dem Dienstweg bewerben.