Fragen und Antworten im Überblick (FAQ)
Bis zum 2. April können die Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn am 1. August des Jahres und bis zum 5. Oktober für den Ausbildungsbeginn am 1. Februar des Folgejahres eingereicht werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Später eingereichte Bewerbungen oder durch nachgereichte Studienabschlüsse vervollständigte Bewerbungen können jedoch ggf. erst in einem Nachrückverfahren berücksichtigt werden, soweit Ausbildungsplätze nicht besetzt wurden.
Die letzte Möglichkeit, den Abschluss durch eine Leistungsübersicht mit Endnote oder eine Bescheinigung der Hochschule/Universität nachzuweisen ist am 15. des Monats vor Beginn des Vorbereitungsdienstes. Später eingereichte Nachweise können erst zum nächsten Beginn des Vorbereitungsdienstes berücksichtigt werden.
Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, das Zeugnis über den Studienabschluss (oder ggf. zunächst eine aktuelle Leistungsübersicht, wenn möglich bereits mit Endnote) und die verschiedenen, unter Antragsunterlagen aufgeführten, Erklärungen beizufügen. Eine abschließende Bearbeitung des Antrages auf Zulassung kann erst erfolgen, wenn das Studium durch Erbringung aller Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen wurde.
Das Zeugnis über Ihren Studienabschluss muss bei der Bewerbung noch nicht beglaubigt sein. Wenn Sie ein Einstellungsangebot für den Vorbereitungsdienst erhalten haben, reichen Sie eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses per Post über Ihren Studienabschluss so bald wie möglich nach.
Der Bewerbung muss kein polizeiliches Führungszeugnis beigefügt werden. Erst mit dem Einstellungsangebot erhalten Sie die Aufforderung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beizubringen.
Natürlich sind auch Bewerbungen von schwangeren oder in Mutterschutz und Elternzeit befindlichen Bewerberinnen willkommen.
Ja, auch wenn Sie Ihr Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland absolviert haben, können Sie sich in Brandenburg für den Vorbereitungsdienst bewerben. Trotz Unterschieden bei den Lehrämtern einzelner Bundesländer wird eine Zuordnung zu einem Lehramt des Landes Brandenburg und zu den entsprechenden Schulfächern fast immer möglich sein. Es gibt nur eine sehr kleine Anzahl an Schulfächern, die im Land Brandenburg nicht ausgebildet werden.
Nein, der Vorbereitungsdienst kann im Land Brandenburg nicht wiederholt oder weitergeführt werden, sobald Sie in einem anderen Bundesland ins Prüfungsverfahren eingetreten sind oder die den VD abschließende Staatsprüfung einmalig oder endgültig nicht bestanden haben. In diesen Fällen ist eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg ausgeschlossen.
In Brandenburg gibt es keine zeitliche Begrenzung, innerhalb der Sie den Vorbereitungsdienst nach Beendigung des Lehramtsstudiums antreten müssen.
Ab 01.07.2024 beträgt die Höhe der monatlichen Bezüge 1.740,10 Euro (brutto) bzw. 1.774,42 (brutto) - abhängig vom ausgebildeten Lehramt. Hinzu kommen ggf. familienbezogene Bezügebestandteile.
Die Krankenversicherung für die Dauer der Verbeamtung auf Widerruf ist gesondert geregelt. Je nach Familienstand besteht ein Anspruch auf Beihilfe im Umfang von 70 oder 50 Prozent in Form eines Zuschusses zu den Krankheitskosten nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften. Der verbleibende restliche Anteil sowie eventuell zusätzlich gewünschte Wahlleistungen sollten gesondert privat versichert werden. Kinder erhalten eine Beihilfe im Umfang von 80 Prozent, da eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist.
Seit dem 01.01.2020 besteht auch die Möglichkeit die pauschale Beihilfe zu nutzen und während des Vorbereitungsdienstes weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert zu bleiben oder sich für den Krankheitsfall privat zu versichern. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus.
Der Vorbereitungsdienst wird i.d.R. im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert. Zur Begründung des Beamtenverhältnisses erhalten Sie eine Ernennungsurkunde. Ein Arbeitsvertrag wird nicht abgeschlossen.
Das Beamtenrecht enthält zahlreiche Regelungen, die die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie unterstützen, z.B. Teilzeit und Freistellung in Form von Sonderurlaub.
Sollten die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen oder Sie die Verbeamtung ablehnen, kann der Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert werden.
Grundsätzlich werden Sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht amtsärztlich untersucht.
Wenn Sie Ihre Bereitschaft signalisieren, nach erfolgreich bestandener Staatsprüfung in den Schuldienst des Landes Brandenburg mit dem Ziel einer späteren Verbeamtung auf Lebenszeit eintreten zu wollen, erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung. Liegt bei einer beabsichtigten Übernahme in den Schuldienst dann das in den meisten Fällen positive amtsärztliche Gutachten vor, kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe reibungsloser erfolgen, im Idealfall erfolgt eine unmittelbare Übernahme ohne zwischengeschaltetes Arbeitsverhältnis.
Grundsätzlich bestehen Möglichkeiten, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Hierzu sprechen Sie bitte die Personalstelle an. Die Bezüge reduzieren sich bei Teilzeit entsprechend.
Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten, die ihren Vorbereitungsdienst ab dem 01.01.2019 antreten und einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst absolvieren, können auf Antrag die (Zweite) Staatsprüfung ggf. vorzeitig ablegen und den Vorbereitungsdienst frühestens nach 12 Monaten beenden. Entsprechende Wünsche besprechen Sie bitte mit dem Pädagogischen Zentrum.
Bei der Einstellung in den VD werden die individuellen Rahmenbedingungen des Lehramtsstudiums berücksichtigt, so dass das in Brandenburg erworbene Staatsexamen bundesweit anerkannt wird.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg bzw. das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung hat mit dem ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH einen Vertrag zum VBB-Firmenticket bzw. Deutschlandticket Job abgeschlossen. Das VBB-Firmenticket wird vom Verkehrsverbund-Berlin-Brandenburg (VBB), dessen Tarifgebiet das gesamte Gebiet der Bundesländer Brandenburg und Berlin umfasst, angeboten. Es ist auch möglich, das Deutschlandticket Job zu erwerben. Weitere Informationen zum Firmenticket und dem Deutschladticket Job erhalten Sie über die Formularbox LAK.
Der Vorbereitungsdienst dauert 12 Monate, wenn ein Studienabschluss vorliegt, dem eine Studien- und Prüfungsordnung zugrunde liegt, die eine Regelstudienzeit von 10 Semestern und Schulpraktische Studien in Form eines zusammenhängenden Praxissemesters vorsieht, das im Wesentlichen den rechtlichen Regelungen im Land Brandenburg entspricht.
Wenn eines der beiden v. g. Kriterien nicht erfüllt ist, erfolgt eine Zulassung zum 18-monatigen Vorbereitungsdienst. Eine vorzeitige Meldung und Zulassung zur Staatsprüfung ist auf Antrag möglich; die Beendigung des Vorbereitungsdienstes kann frühestens nach 12 Monaten erfolgen.
Formal beginnt der Vorbereitungsdienst zum 01.02. bzw. 01.08. eines Jahres. Die Anwesenheitspflicht richtet sich nach den Ferien und setzt bis auf eine Ausnahme mit dem jeweiligen Beginn der Unterrichtszeit ein. Die Ausnahme ist, dass in den Sommerferien die Teilnahme an den Veranstaltungen der sogenannten Vorbereitungswoche in den Schulen verpflichtend ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Pädagogischen Zentren.
Die Arbeit in den Ausbildungscoach-Gruppen legt den Schwerpunkt auf die Verbindung von Theorie und Praxis, indem sie sich an realen Handlungs- und Anforderungssituationen einer Lehrkraft in der Schulpraxis orientiert. In den Ausbildungscoach-Gruppen werden insbesondere die eigene didaktisch-methodische Praxis, Erziehungsprozesse, rechtliche Fragen und der Umgang mit Konfliktsituationen reflektiert.
Die Fachausbildung befasst sich vorrangig mit den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Aspekten des Lehrkräftehandelns am konkreten Beispiel.
Die Ausbilderinnen und Ausbilder der pädagogischen Zentren hospitieren in Ihrem Unterricht, um sich über Ihren Ausbildungsstand zu informieren und mit Ihnen Entwicklungsschwerpunkte für die weitere Arbeit festzulegen.
Die Arbeit in den Ausbildungscoach-Gruppen hat einen zeitlichen Umfang von drei Stunden pro Woche und jedes Fachseminar findet im Umfang von zwei Stunden pro Woche statt. Grundsätzlich findet die Ausbildung am Pädagogischen Zentrum an einem Tag statt. Abhängig von den Kapazitäten der Pädagogischen Zentren kann es hier Ausnahmen geben.
An der Schule werden Sie von Ausbildungslehrkräften betreut. Das bedeutet vor allem:
- Sie hospitieren im Unterricht der Ausbildungslehrkräfte.
- Die Ausbildungslehrkräfte hospitieren in Ihrem Unterricht, geben Ihnen regelmäßig Rückmeldungen und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.
- Sie werden in die Vorbereitung und Durchführung von außerunterrichtlichen Vorhaben, wie z.B. Elterngespräche, Projekt- oder Wandertage, Schulfahrten einbezogen.
- Die Ausbilderinnen und Ausbilder der Pädagogischen Zentren hospitieren Ihren Unterricht und geben Ihnen Rückmeldungen.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Gestaltung der schulpraktischen Ausbildung und ausbildungsförderlicher Rahmenbedingungen.
Bei einem Beginn des Vorbereitungsdienstes ab 01.01.2019 erfolgt die Staatsprüfung nach der Ordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP) vom 19. März 2019 in der jeweils geltenden Fassung. Im Rahmen der Staatsprüfungen sind zwei Unterrichtsproben (die unterrichtspraktische Prüfung) und eine mündliche Prüfung (in Form eines Kolloquiums) abzulegen.
Bei einem Beginn des Vorbereitungsdienstes ab 01.01.2019 setzt sich die Note der Staatsprüfung aus der unterrichtspraktischen Prüfung (50 %), der Beurteilung der Schulleiterin/des Schulleiters (30 %) und der mündlichen Prüfung (20 %) zusammen. Weitere Informationen können der Handreichung „Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg“ entnommen werden.
Die staatlichen Schulämter führen in jedem Pädagogischen Zentrum Informationsveranstaltungen über die jeweiligen schulischen Einstellungs-Bedarfe durch. Auch die Ausbildungscoaches an den Pädagogischen Zentren beraten Sie über die Konditionen der Arbeit als Lehrkraft im Land Brandenburg, das Bewerbungsverfahren und das Bewerberportal. Ziel ist es, allen ein Einstellungsangebot zu unterbreiten.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Pädagogischen Zentrum. Allerdings werden die Bewerberinnen und Bewerber in den meisten Fällen dem gewünschten Pädagogischen Zentrum zugewiesen.
In der Regel erhalten Sie von dem Pädagogischen Zentrum, das Sie bei Ihrer Bewerbung ausgewählt haben, ein Schulangebot. Unstimmigkeiten bezüglich der Auswahl der Schule können Sie dann im direkten Kontakt mit dem Pädagogischen Zentrum klären.
Das Pädagogische Zentrum wird sich nach der Zulassung zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang können Sie Schulwünsche angeben, Berücksichtigung kann jedoch nicht garantiert werden.
Wenn die Schulleitung Ihrer gewünschten Ausbildungsschule Sie bei der Schulzuweisung unterstützen möchte, z. B. weil Sie dort bereits als Lehrkraft tätig waren, kann sich diese mit einem entsprechenden Schreiben bzw. einer Empfehlung an das zuständige Pädagogische Zentrum wenden. Damit kann die Schulzuweisung ggf. beschleunigt werden. Einen Anspruch auf Zuweisung zu der gewünschten Ausbildungsschule begründet dies aber nicht.
Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz (§ 5 - Vorbereitungsdienst, § 7 - Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst)
Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung)
Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Brandenburg