Bewerbungstermine & Informationen
Die Bewerbungstermine für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt sind:
- 02. April für den Beginn am 01. August des Jahres
- 05. Oktober für den Beginn am 01. Februar des Folgejahres.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um Ausschlussfristen handelt. Das heißt, Bewerbungen oder Studienabschlüsse können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eingereicht werden. Diese werden in einem Nachrückverfahren berücksichtigt, soweit Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
Der Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium kann bei einem Beginn des Vorbereitungsdienstes am 01.08. spätestens bis zum 15.07. bzw. bei einem Beginn am 01.02. spätestens bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres nachgereicht werden. Der Bewerbung legen Sie in diesem Fall bitte zunächst eine aktuelle Leistungsübersicht bei. Sollten Sie - obwohl Sie das erfolgreich abgeschlossene lehramtsbezogene Hochschulstudium mit der Endnote nachgewiesen haben - bis zum 20.07. bzw. 20.01. vor dem geplanten Beginn des Vorbereitungsdienstes keine weiteren Informationen zum Beginn des Vorbereitungsdienstes oder eine Ernennungsurkunde erhalten haben, wenden Sie sich bitte per Mail an: vorbereitungsdienst@libra.brandenburg.de
Der Bewerbung sind zwingend Antragsunterlagen beizufügen, wie beispielsweise Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise, insbesondere die Vordrucke bei Antragsunterlagen und Bewerbungsportal, die vorab im pdf- oder jpg-Format erstellt und anschließend hochladengeladen werden müssen.
Sollten Sie – obwohl Sie das erfolgreich abgeschlossene lehramtsbezogene Hochschulstudium mit der Endnote nachgewiesen haben – bis zum 20.07. bzw. 20.01. vor dem geplanten Beginn des Vorbereitungsdienstes keine weiteren Informationen zum Beginn des Vorbereitungsdienstes oder eine Ernennungsurkunde erhalten haben, wenden Sie sich bitte per Mail an: vorbereitungsdienst@libra.brandenburg.de
Unabdingbare Einstellungsvoraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ab dem 01.03.2020 ist der Nachweis einer Impfung bzw. Immunisierung gegen Masern oder einer entsprechenden Impfunverträglichkeit durch ärztliches Attest für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind [§ 20 Absätze 8 und 9 des Masernschutzgesetzes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148)]. Hierfür können Sie den Vordruck aus der Formularbox nutzen. Eine Kopie des Impfausweises ist nicht ausreichend.
Es ist erforderlich, dass ein entsprechender Nachweis der Bewerbung beigefügt oder unverzüglich nachgereicht wird. Beachten Sie bitte, dass Sie ohne den entsprechenden Nachweis kein Angebot für den Vorbereitungsdienst erhalten werden.
Masernschutz in Schulen und Kitas (PDF)
Sofern Deutsch nicht Muttersprache ist, sind die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache nachzuweisen.
Das lehramtsbezogene Hochschulstudium und der Vorbereitungsdienst sind inhaltlich eng aufeinander abgestimmt. Daher kann der Vorbereitungsdienst nur für das Lehramt aufgenommen werden, das auch studiert wurde. Im Bewerbungsportal für den Vorbereitungsdienst nehmen Sie die Bewerbung bitte bei dem für Sie zutreffenden Lehramt vor.
Der Abschluss für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) wird im Land Brandenburg mit einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I (Lehramtstyp 3) und einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II (Lehramtstyp 4) ausgebildet. Den Vorgaben der Kultusministerkonferenz entsprechend, umfasst der Lehramtstyp 3 „die Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I“ und der Lehramtstyp 4 die „Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium“. Daher folgt aus der Schwerpunktbildung, dass die Befähigung für verschiedene Lehrämter und Laufbahnen erworben wird.
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst erfolgt in zwei Fächern. Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Fächer im Onlinebewerbungsverfahren, dass es sich dabei um eine Reihenfolge handelt, wenn Sie mehrere Fächer studiert haben. Die beiden ersten Fächer werden für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst berücksichtigt. Das studierte dritte Fach wird i.d.R. auch ohne Ausbildung im Vorbereitungsdienst auf dem (Zweiten) Staatsexamen mit angegeben. Bei der Auswahl der Fächer für den Vorbereitungsdienst können Sie grundsätzlich von der Reihenfolge der Fächer im Studium abweichen.
Die Ausbildungsschulen werden von den Pädagogischen Zentren zugewiesen.
Die Standorte der Pädagogischen Zentren befinden sich in Bernau, Cottbus, Neuruppin und Potsdam und die Ausbildungsschulen - mit Ausnahme von zwei Lehrämtern - jeweils in dem entsprechenden Zuständigkeitsbereich des Pädagogischen Zentrums.
Die Seminare für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) finden am Pädagogischen Zentrum in Cottbus statt. Die Seminare für das Lehramt für Förderpädagogik werden am Pädagogischen Zentrum in Bernau durchgeführt. Der Einzugsbereich für die Ausbildungsschulen bei diesen beiden Lehrämtern umfasst über den Zuständigkeitsbereich hinaus das gesamte Land Brandenburg.
Am Pädagogischen Zentrum Neuruppin finden derzeit nur Seminare für das Lehramt für die Primarstufe für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht (mit Bezugsfach) sowie das Lehramt für die Sekundarstufe I und II mit der Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II für die Fächer Deutsch, Geschichte und Englisch statt. In Einzelfällen kann das zweite – hier nicht genannte – Fach an einem anderen Pädagogischen Zentrum ausgebildet werden. Die Ausbildungsschule befindet sich im Einzugsgebiet des Pädagogischen Zentrums Neuruppin.
Kontaktinformationen zum Vorbereitungsdienst - LAK - Bewerbung/Einstellung